Reiseinfos Tschechien
Reiseinformationen Tschechien – Tourismus, Einreisebestimmungen, Reiseinfos
Allgemeine Infos:
- Einreise: – Für Bürger der Europäischen Union reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten.
- Passersatzpapiere und Kinderausweise ohne Lichtbild werden von den tschechischen Grenzbehörden nicht anerkannt. Sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils eingetragen, wird kein Lichtbild benötigt.
- Nach 30 Tagen ist eine Anmeldung bei der zuständigen Stelle der Ausländerpolizei erforderlich.
- Bei einem Aufenthalt über 3 Monaten können deutsche Staatsangehörige eine „Aufenthaltserlaubnis-EU“ beantragen.
- Bei der Einreise kann ein Nachweis über ausreichende Finanzmittel für die Zeit des geplanten Aufenthaltes und für die Rückreise gefordert werden. Als angemessen gilt ein Mindestbetrag von Kc 1.060,- (ca. 35.- EUR) pro Person und Tag. Dieser kann außer durch Bargeld auch durch Kreditkarten, Reiseschecks, Flug- oder Bahntickets, etc. erbracht werden.
- Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte müssen bei den gesetzlichen Krankenkassen den Bestätigungsschein „Berechtigungsschein CZ/D 111“ anfordern, dieser ist immer mitzuführen. Alle anderen müssen eine private Reisekrankenversicherung abschließen und eine Kopie davon mitführen.
- Fahrkarten: Auf allen Fahrkarten (Bus, Straßenbahn, Bahn) müssen der vollständige Name und das Geburtsdatum eingetragen werden.
- Telefonieren: Die Landesvorwahl ist 00420. Zum Telefonieren nach Deutschland müssen Sie die Vorwahl 0049 wählen. Die Rufnummer wählen Sie ohne die erste Null. Wichtige Telefonnummern in Tschechien:
- Alarmzentrale 112 – Ambulanz 155 – Polizei 158 – Feuerwehr 150
Reiseinfos Tschechien – Autofahrer Infos – Urlaub und Tourismus
Für den Autofahrer:
• Dokumente, die man mitführen muss:
– Kraftfahrzeugschein
– Ein gültiger Führerschein
– Eine gültige Autoversicherung (grüne Versicherungskarte)
– Eine Vignette auf Autobahnen:
• Die Autobahnvignette ist an den Grenzübergängen, in Postämtern sowie an größeren Tankstellen erhältlich.
• Für Motorräder besteht keine Vignettenpflicht.
• Die Vignetten sind zweiteilig – bei Polizeikontrollen sind beide Teile vorzulegen.
• Eine nicht angeklebte Vignette, eine Vignette ohne eingetragene Gültigkeitsdauer oder ohne eingetragenes Kfz-Kennzeichen, ist ungültig.
Wichtige Infos!
– In der Tschechischen Republik besteht ein absolutes Alkoholverbot beim Autofahren (0,0 Promille Blutalkohol)
– Während des ganzen Jahres muss auch während des Tages mit Abblendlicht gefahren werden
– Kinder müssen mit Kindersitzen gesichert werden (kleiner als 1.50 m, leichter als 36 kg)
– Ein Set mit Ersatzglühbirnen und eine Warnweste muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
– Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt 130 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Landstraßen und 50 km/h in Ortschaften.
Für den Radler:
In Tschechien gilt für Radfahrer, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Helmpflicht!!